FAQ / Von A bis Z

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie wichtige Informationen für den Schulalltag.

Im Rahmen der Beruflichen Orientierung möchten wir unsere Schülerinnen und Schüler befähigen, eigene Entscheidungen im Hinblick auf den Übergang ins Erwerbsleben vorzubereiten und selbstverantwortlich zu treffen. Es ist unser Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Klasse 10 ausbildungsreif sind und sie möglichst konkrete berufliche und/oder schulische Perspektiven haben, die es ihnen ermöglichen, einen Beruf zu ergreifen, der ihren Fähigkeiten und Kompetenzen entspricht, der ihnen aber auch Freude macht und eine gesicherte Existenz erlaubt.
Wir begleiten und beraten sie dabei in Fragen ihrer ganz individuellen Berufsfindung auf der Grundlage unseres Schulprogramms, das von unserer Tradition als Schule der Augustiner Chorfrauen und vom Leitbild für die katholischen Schulen des Erzbistums Paderborn geprägt ist.

 

Berufsorientierung im Kontext einer individuellen Förderung ist im Kern eine lebensbegleitende Lernleistung des Jugendlichen. Dies bedeutet in erster Linie, die Selbsterkenntnis der Schülerinnen und Schüler zu stärken und ihre Eigenverantwortung und Entscheidungsfähigkeit zu fördern. Insofern ist es Aufgabe der Berufsorientierung die vorhandenen Unterrichtskonzepte durch berufsorientierende Maßnahmen zu unterstützen.

 

Diese haben wir in einem „Curriculum der Beruflichen Orientierung“ zusammengefasst.

 

 

„Wenn ihr ein Kind aufnehmt, sprecht mit ihm und seinen Eltern, damit ihr gemeinsam den Weg gehen könnt!“


Pierre Fourier (Ordensgründer)

 

Der Ordensgründer der Augustiner Chorfrauen, Pierre Fourier, hat schon vor 400 Jahren auf die besondere Bedeutung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule hingewiesen. Auf dieser Basis pflegen wir seit jeher eine intensive Erziehungsgemeinschaft. Die Mindmap verdeutlicht die Vielfalt unserer Elternarbeit.

Goldene Regeln für einen achtsamen Umgang miteinander

Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich zur Einhaltung folgender Regeln an unserer Schule:

Respekt und Würde jedes Einzelnen

Wir gehen respektvoll miteinander um. Niemand hat das Recht, andere auszulachen, zu beleidigen oder körperlich anzugreifen.

Wir verhalten uns immer freundlich und höflich.

Wir hören auf Weisungen von Lehrer/innen, Schwestern, Sekretärinnen, Hausmeistern und Mitarbeiter/innen des Ganztagspersonals.

 

Rücksichtnahme

Wir nehmen Rücksicht auf die Gefühle und Interessen anderer und der Gemeinschaft und sind bereit, eigene Interessen zurückzustellen, wenn dies der Gemeinschaft nützt.

 

Hilfsbereitschaft

Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig und vermeiden Egoismus und Rechthaberei.

 

„Gruppengeist“

Wir tragen zu einer guten und angstfreien Atmosphäre bei und unterstützen gemeinsame Unternehmungen.

 


 

Wichtige Regelungen für Eltern

 

Erkrankungen

Muss eine Schülerin/ein Schüler wegen Krankheit oder anderen nicht vorhersehbaren Gründen fehlen, so benachrichtigen die Eltern einer minderjährigen Schülerin/eines minderjährigen Schülers unverzüglich die Schule. Nach Beendigung des Schulversäumnisses wird schriftlich Dauer und Grund des Fehlens im Schultimer bzw. brieflich mitgeteilt. Bei einem längeren Schulversäumnis ist  spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen. Für die Oberstufe gelten die „Informationen bezüglich der
Informationspflicht und Entschuldigung bei Fehlzeiten“.

Wird eine Klassenarbeit oder Klausur geschrieben, so muss die Benachrichtigung der Schule noch vor Beginn der Arbeit/Klausur geschehen. Bei einer Klausur ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ansonsten wird die Arbeit/ Klausur mit ungenügend bewertet.

Verlässt eine minderjährige Schülerin/ein minderjähriger Schüler vorzeitig den Unterricht, bringt sie/er nachträglich eine  Entschuldigung bzw. Bestätigung mit oder die Kenntnisnahme wird im Schultimer quittiert.

 

Beurlaubungen

Für die Beurlaubung einer Schülerin/eines Schülers muss frühzeitig ein schriftlicher, begründeter Antrag der Eltern an die Klassenleitung (bei einem Tag) oder an die Schulleitung (bei mehreren Tagen) gestellt werden. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin/ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.

Für die Oberstufe gelten die „Informationen bezüglich der Informationspflicht und Entschuldigung bei Fehlzeiten“.

 

Personalangaben

Alle Änderungen in den Personalangaben (Umzug, Telefonnummer, Notfallnummern, Namensänderungen usw.) müssen umgehend im Schulbüro gemeldet werden.

 

Gäste

Wenn Schülerinnen/Schüler Gäste mit in den Unterricht bringen möchten, fragen sie am Tag vorher erst bei der Schulleitung und dann bei den jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrern an.

 

Lernmittel

Lernmittel werden zum Teil kostenlos zur Verfügung gestellt. Durch die Unterschrift bestätigt die Schülerin/der Schüler den Erhalt des Buches. Jedes Buch muss mit einem haltbaren Umschlag versehen werden. Bei Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust muss das entsprechende Buch bezahlt werden. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe werden Mahngebühren fällig.

 

Wertgegenstände

Für mitgebrachte Wertgegenstände ist jede Schülerin/jeder Schüler selber verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust.

 

Michaelstraße

Bitte fahren Sie möglichst nicht in die Michaelstraße, um Ihre Tochter/Ihren Sohn an der Schule abzusetzen oder um sie von dort abzuholen. Es kommt immer wieder zu chaotischen und damit gefährlichen Situationen für unsere Schülerinnen/unsere Schüler in der Michaelstraße.

Alle Eltern bzw. Schüler und Schülerinnen sind gemäß Lernmittelfreiheitsgesetz verpflichtet, einen Teil der Schulbücher im Eigenanteil selbst zu kaufen. Wir bitten Sie, die Bücher rechtzeitig zu erwerben, sodass sie am Anfang des Schuljahres zur Verfügung stehen.

Eine Befreiung vom Lernmitteleigenanteil der Erziehungsberechtigten durch das Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Paderborn erfolgt nicht mehr. Aufgrund einer geänderten Rechtsgrundlage wurde diesbezüglich kein erneuter Beschluss des Schulausschusses herbeigeführt.

Anspruchsberechtigte Eltern wie Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SBG XII), von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Empfänger/innen von Leistungen nach dem Jugendhilfegesetz müssen sich in Bezug auf eine entsprechende Kostenerstattung künftig an den jeweiligen Leistungsträger wie z. B. das Jobcenter oder das Sozialamt wenden.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Beine oder Frau Voß (Sekretariat) zur Verfügung.

Für das Gymnasium und die Realschule St. Michael

 

I. Abschließen der Räume

  • Die Klassenräume werden immer dann von der Lehrkraft bzw. dem Schlüsseldienst abgeschlossen, wenn die Klasse den Raum verlässt – auch, wenn der Unterrichtstag beendet ist. Wird der Raum anschließend von Oberstufenkursen belegt, schließt der Kurslehrer/die Kurslehrerin den Raum auf und auch wieder zu.
  • Mit Schulschluss wird der Klassenschlüssel in einen Briefkasten neben dem Schulbüro deponiert. (Realschule)
  • Morgens früh muss der Schlüsseldienst – oder eine Schülerin/ein Schüler, die/der schon um 7.30 Uhr in der Schule ist – den Schlüssel abholen. (Realschule)
    Am Gymnasium übernimmt das Aufschließen der Räume die Frühaufsicht.
  • Die Lehrpersonen der 2. und 4. Stunde sind dafür verantwortlich, dass der Klassenraum auch in den großen Pausen abgeschlossen ist. In der Regel sollte der Raum nach der 2. Stunde (Realschule) bzw. 3. Stunde (Gymnasium) gereinigt werden. Der Klassendienst und die Fachlehrkraft achten darauf, dass in Freistunden und nach Unterrichtsschluss das Licht gelöscht, die Fenster geschlossen werden und die Tür abgeschlossen ist. Nach Unterrichtsschluss werden zudem die Stühle hochgestellt.
  • Für Nachhilfe und Lernwerkstatt können frei zugängliche Plätze im Lernstudio, in der Pausenhalle und in der Cafeteria genutzt werden. Alternativ können nach Absprache mit den Stundenplanern eigens Räume zur Verfügung gestellt werden.

 

II. Pausenordnung / große Pause und Mittagspause

  • Grundsätzlich verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Gebäude, d.h. auch die Flure und Treppenhäuser sind in den Pausen frei zu halten.
    Auch die Lernstudios sind für Schülerinnen und Schüler der Sekundastufe I in den Pausen kein Aufenthaltsort.
    Ausnahmen:
    a) Die Oberstufenschülerinnen und –schüler dürfen sich in den Lernstudios, den Kursräumen im 3. Obergeschoss (außer A311) sowie in der Eingangshalle aufhalten, d.h., dass der Aufenthalt auf den Fluren sowie in den Treppenhäusern nicht gestattet ist.
    b) Regenpausen werden ausschließlich durch ein spezielles Klingelsignal angezeigt. In diesem Fall dürfen die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen bleiben.
  • Wenn Schülerinnen bzw. Schüler nach der 2. Stunde in einen Fachraum wechseln, müssen sie Jacken, Pausenbrot usw. mitnehmen. Es ist nicht möglich, zu Beginn der Pause diese Dinge erst aus dem Klassenraum zu holen. Umgekehrt ist es auch nicht möglich, Taschen und Bücher erst in den Fachraum zu bringen und danach in die Pause zu gehen. Das Problem der Mitnahme auch „lästiger“ Gegenstände auf den Schulhof lässt sich nicht lösen, betrifft die Schülerinnen und Schüler aber auch nur in vereinzelten Pausen.
  • Schülerinnen und Schüler, die in den Fachräumen des C-, D- oder F-Gebäudes Unterricht haben, warten vor Stundenbeginn an den jeweiligen Eingängen auf dem Schulhof und werden von ihren Fachlehrkräften abgeholt.

 

III. Cafeteria

  • Damit die Cafeteria als für alle einladender Ort der Begegnung erhalten bleibt, müssen alle darauf achten, ihre Plätze sauber zu hinterlassen. Den Anweisungen der Aufsichten und des Cafeteriapersonals ist Folge zu leisten.
  • Die Cafeteria ist in der 1. bis 4. Stunde vornehmlich als Aufenthaltsraum für die Oberstufe reserviert. In den Pausen ist der Verkaufsraum der Cafeteria allen Schülerinnen und Schülern zugänglich.

 

IV. Schulhof

  • Spielplatz und Schulhof der Grundschule und vor der Grundschule überdachte Bereiche gehören nicht zum Schulhof von Gymnasium und Realschule, sind also keine Aufenthaltsbereiche für Schülerinnen und Schüler beider Schulen, die Nutzung der Kickertische ist jedoch erlaubt.
  • Das Soccerfeld darf nur nach gesonderter Absprache genutzt werden.
  • Der Lehrerparkplatz und die Parkplatzzufahrt gehören nicht zum Schulhof und dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht betreten werden.

 

Diese Regelungen ergänzen die Hausordnung.

gez. C. Hildmann (Schulleiter des Gymnasiums)

gez. G. Oppenhoff (Schulleiterin der Realschule)

 

Fächergruppe

I: D, M, E, Fach des Wahlpflichtunterrichts ab Kl. 7

II: alle übrigen Fächer

 

Ausgleich

Zensur mindestens 3. Eine 3 in Fächergruppe I ersetzt eine 3 in Fächergruppe II.

 

* Nachprüfung

  • In Klasse 6 ist grundsätzlich keine Nachprüfung möglich.
  • Ab Klasse 7 nur in einem Fach von 5 auf 4 möglich.
  • Auch möglich zur Erlangung eines Abschlusses oder einer Berechtigung (Q Vermerk) durch Verbesserung um eine Notenstufe, jedoch nicht in einem Fach der Prüfung im Abschlussverfahren
    am Ende der Klasse 10 (M, D, E).
  • Nicht zulässig zur Erreichung eines Ausgleichs.

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