Goldene Regeln für einen achtsamen Umgang miteinander
Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich zur Einhaltung folgender Regeln an unserer Schule:
Respekt und Würde jedes Einzelnen
Wir gehen respektvoll miteinander um. Niemand hat das Recht, andere auszulachen, zu beleidigen oder körperlich anzugreifen.
Wir verhalten uns immer freundlich und höflich.
Wir hören auf Weisungen von Lehrer/innen, Schwestern, Sekretärinnen, Hausmeistern und Mitarbeiter/innen des Ganztagspersonals.
Rücksichtnahme
Wir nehmen Rücksicht auf die Gefühle und Interessen anderer und der Gemeinschaft und sind bereit, eigene Interessen zurückzustellen, wenn dies der Gemeinschaft nützt.
Hilfsbereitschaft
Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig und vermeiden Egoismus und Rechthaberei.
„Gruppengeist“
Wir tragen zu einer guten und angstfreien Atmosphäre bei und unterstützen gemeinsame Unternehmungen.
Wichtige Regelungen für Eltern
Erkrankungen
Muss eine Schülerin/ein Schüler wegen Krankheit oder anderen nicht vorhersehbaren Gründen fehlen, so benachrichtigen die Eltern einer minderjährigen Schülerin/eines minderjährigen Schülers unverzüglich die Schule. Nach Beendigung des Schulversäumnisses wird schriftlich Dauer und Grund des Fehlens im Schultimer bzw. brieflich mitgeteilt. Bei einem längeren Schulversäumnis ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen. Für die Oberstufe gelten die „Informationen bezüglich der
Informationspflicht und Entschuldigung bei Fehlzeiten“.
Wird eine Klassenarbeit oder Klausur geschrieben, so muss die Benachrichtigung der Schule noch vor Beginn der Arbeit/Klausur geschehen. Bei einer Klausur ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ansonsten wird die Arbeit/ Klausur mit ungenügend bewertet.
Verlässt eine minderjährige Schülerin/ein minderjähriger Schüler vorzeitig den Unterricht, bringt sie/er nachträglich eine Entschuldigung bzw. Bestätigung mit oder die Kenntnisnahme wird im Schultimer quittiert.
Beurlaubungen
Für die Beurlaubung einer Schülerin/eines Schülers muss frühzeitig ein schriftlicher, begründeter Antrag der Eltern an die Klassenleitung (bei einem Tag) oder an die Schulleitung (bei mehreren Tagen) gestellt werden. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin/ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.
Für die Oberstufe gelten die „Informationen bezüglich der Informationspflicht und Entschuldigung bei Fehlzeiten“.
Personalangaben
Alle Änderungen in den Personalangaben (Umzug, Telefonnummer, Notfallnummern, Namensänderungen usw.) müssen umgehend im Schulbüro gemeldet werden.
Gäste
Wenn Schülerinnen/Schüler Gäste mit in den Unterricht bringen möchten, fragen sie am Tag vorher erst bei der Schulleitung und dann bei den jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrern an.
Lernmittel
Lernmittel werden zum Teil kostenlos zur Verfügung gestellt. Durch die Unterschrift bestätigt die Schülerin/der Schüler den Erhalt des Buches. Jedes Buch muss mit einem haltbaren Umschlag versehen werden. Bei Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust muss das entsprechende Buch bezahlt werden. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe werden Mahngebühren fällig.
Wertgegenstände
Für mitgebrachte Wertgegenstände ist jede Schülerin/jeder Schüler selber verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust.
Michaelstraße
Bitte fahren Sie möglichst nicht in die Michaelstraße, um Ihre Tochter/Ihren Sohn an der Schule abzusetzen oder um sie von dort abzuholen. Es kommt immer wieder zu chaotischen und damit gefährlichen Situationen für unsere Schülerinnen/unsere Schüler in der Michaelstraße.