FAQ / Von A bis Z

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie wichtige Informationen für den Schulalltag.

Im Rahmen der Beruflichen Orientierung möchten wir unsere Schülerinnen und Schüler befähigen, eigene Entscheidungen im Hinblick auf den Übergang ins Erwerbsleben vorzubereiten und selbstverantwortlich zu treffen. Es ist unser Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Klasse 10 ausbildungsreif sind und sie möglichst konkrete berufliche und/oder schulische Perspektiven haben, die es ihnen ermöglichen, einen Beruf zu ergreifen, der ihren Fähigkeiten und Kompetenzen entspricht, der ihnen aber auch Freude macht und eine gesicherte Existenz erlaubt.
Wir begleiten und beraten sie dabei in Fragen ihrer ganz individuellen Berufsfindung auf der Grundlage unseres Schulprogramms, das von unserer Tradition als Schule der Augustiner Chorfrauen und vom Leitbild für die katholischen Schulen des Erzbistums Paderborn geprägt ist.

 

Berufsorientierung im Kontext einer individuellen Förderung ist im Kern eine lebensbegleitende Lernleistung des Jugendlichen. Dies bedeutet in erster Linie, die Selbsterkenntnis der Schülerinnen und Schüler zu stärken und ihre Eigenverantwortung und Entscheidungsfähigkeit zu fördern. Insofern ist es Aufgabe der Berufsorientierung die vorhandenen Unterrichtskonzepte durch berufsorientierende Maßnahmen zu unterstützen.

 

Diese haben wir in einem „Curriculum der Beruflichen Orientierung“ zusammengefasst.

 

 

Die Fähigkeit zu einem reflektierten und souveränen Umgang mit digitalen Medien ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft, besonders auch an der Berufs- und Arbeitswelt. Hierfür wollen wir mit unserem digitalen Pilotprojekt einen gangbaren schulischen Bildungsweg suchen.

„Wenn ihr ein Kind aufnehmt, sprecht mit ihm und seinen Eltern, damit ihr gemeinsam den Weg gehen könnt!“


Pierre Fourier (Ordensgründer)

 

Der Ordensgründer der Augustiner Chorfrauen, Pierre Fourier, hat schon vor 400 Jahren auf die besondere Bedeutung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule hingewiesen. Auf dieser Basis pflegen wir seit jeher eine intensive Erziehungsgemeinschaft. Die Mindmap verdeutlicht die Vielfalt unserer Elternarbeit.

Goldene Regeln für einen achtsamen Umgang miteinander

Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich zur Einhaltung folgender Regeln an unserer Schule:

Respekt und Würde jedes Einzelnen

Wir gehen respektvoll miteinander um. Niemand hat das Recht, andere auszulachen, zu beleidigen oder körperlich anzugreifen.

Wir verhalten uns immer freundlich und höflich.

Wir hören auf Weisungen von Lehrer/innen, Schwestern, Sekretärinnen, Hausmeistern und Mitarbeiter/innen des Ganztagspersonals.

 

Rücksichtnahme

Wir nehmen Rücksicht auf die Gefühle und Interessen anderer und der Gemeinschaft und sind bereit, eigene Interessen zurückzustellen, wenn dies der Gemeinschaft nützt.

 

Hilfsbereitschaft

Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig und vermeiden Egoismus und Rechthaberei.

 

„Gruppengeist“

Wir tragen zu einer guten und angstfreien Atmosphäre bei und unterstützen gemeinsame Unternehmungen.

 


 

Wichtige Regelungen für Eltern

 

Erkrankungen

Muss eine Schülerin/ein Schüler wegen Krankheit oder anderen nicht vorhersehbaren Gründen fehlen, so benachrichtigen die Eltern einer minderjährigen Schülerin/eines minderjährigen Schülers unverzüglich die Schule. Nach Beendigung des Schulversäumnisses wird schriftlich Dauer und Grund des Fehlens im Schultimer bzw. brieflich mitgeteilt. Bei einem längeren Schulversäumnis ist  spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen. Für die Oberstufe gelten die „Informationen bezüglich der
Informationspflicht und Entschuldigung bei Fehlzeiten“.

Wird eine Klassenarbeit oder Klausur geschrieben, so muss die Benachrichtigung der Schule noch vor Beginn der Arbeit/Klausur geschehen. Bei einer Klausur ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ansonsten wird die Arbeit/ Klausur mit ungenügend bewertet.

Verlässt eine minderjährige Schülerin/ein minderjähriger Schüler vorzeitig den Unterricht, bringt sie/er nachträglich eine  Entschuldigung bzw. Bestätigung mit oder die Kenntnisnahme wird im Schultimer quittiert.

 

Beurlaubungen

Für die Beurlaubung einer Schülerin/eines Schülers muss frühzeitig ein schriftlicher, begründeter Antrag der Eltern an die Klassenleitung (bei einem Tag) oder an die Schulleitung (bei mehreren Tagen) gestellt werden. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin/ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.

Für die Oberstufe gelten die „Informationen bezüglich der Informationspflicht und Entschuldigung bei Fehlzeiten“.

 

Personalangaben

Alle Änderungen in den Personalangaben (Umzug, Telefonnummer, Notfallnummern, Namensänderungen usw.) müssen umgehend im Schulbüro gemeldet werden.

 

Gäste

Wenn Schülerinnen/Schüler Gäste mit in den Unterricht bringen möchten, fragen sie am Tag vorher erst bei der Schulleitung und dann bei den jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrern an.

 

Lernmittel

Lernmittel werden zum Teil kostenlos zur Verfügung gestellt. Durch die Unterschrift bestätigt die Schülerin/der Schüler den Erhalt des Buches. Jedes Buch muss mit einem haltbaren Umschlag versehen werden. Bei Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust muss das entsprechende Buch bezahlt werden. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe werden Mahngebühren fällig.

 

Wertgegenstände

Für mitgebrachte Wertgegenstände ist jede Schülerin/jeder Schüler selber verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust.

 

Sicherheit vor der Schule

Ein wichtiges Anliegen ist uns die Sicherheit Ihrer Kinder auf dem Schulweg. Leider stellen wir vermehrt fest, dass viele Kinder direkt in die Nähe der Schule (Mühlenstraße) mit dem Auto gebracht werden. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen und blockiert auch den Straßenverkehr in unmittelbarer Nähe der Schranke. Oft können Linienbusse nicht ohne Gefahr die Schranke durchqueren, da parkende Autos die Durchfahrt blockieren. Auch für die Lehrerinnen und Lehrer ist häufig die Durchfahrt am hinteren Tor zu den Lehrerparkplätzen nur schwer möglich. Wir möchten Sie daher eindringlich bitten, einige Hinweise zu beachten:

  • Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen, lassen Sie es bitte einige Meter entfernt vor der Schule aussteigen, um gefährliche Verkehrssituationen direkt vor dem Schulgelände zu vermeiden.
  • Nutzen Sie gerne die im Schulmobilitätsplan vorgesehenen Eltern-Haltestellen zum Beispiel am Maspernplatz.
  • Die Durchfahrt zum Tor der Lehrer-Parkplätze ist grundsätzlich freizuhalten. Eine Durchfahrt ist verboten.
  • Schön wäre es, wenn Sie Ihr Kind ermutigen, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen, zumindest auf den letzten Metern, dies fördert die Selbstständigkeit und sorgt gleichzeitig für mehr Sicherheit im Bereich der Schule.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre Mithilfe, damit wir gemeinsam einen sicheren Schulweg für alle Kinder gerade auch mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler der Grundschule gewährleisten können.

 

Alle Eltern bzw. Schüler und Schülerinnen sind gemäß Lernmittelfreiheitsgesetz verpflichtet, einen Teil der Schulbücher im Eigenanteil selbst zu kaufen. Wir bitten Sie, die Bücher rechtzeitig zu erwerben, sodass sie am Anfang des Schuljahres zur Verfügung stehen.

Eine Befreiung vom Lernmitteleigenanteil der Erziehungsberechtigten durch das Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Paderborn erfolgt nicht mehr. Aufgrund einer geänderten Rechtsgrundlage wurde diesbezüglich kein erneuter Beschluss des Schulausschusses herbeigeführt.

Anspruchsberechtigte Eltern wie Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SBG XII), von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Empfänger/innen von Leistungen nach dem Jugendhilfegesetz müssen sich in Bezug auf eine entsprechende Kostenerstattung künftig an den jeweiligen Leistungsträger wie z. B. das Jobcenter oder das Sozialamt wenden.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Beine oder Frau Voß (Sekretariat) zur Verfügung.

Für das Gymnasium und die Realschule St. Michael

 

I. Abschließen der Räume

  • Die Klassenräume werden immer dann von der Lehrkraft bzw. dem Schlüsseldienst abgeschlossen, wenn die Klasse den Raum verlässt – auch, wenn der Unterrichtstag beendet ist. Wird der Raum anschließend von Oberstufenkursen belegt, schließt der Kurslehrer/die Kurslehrerin den Raum auf und auch wieder zu.
  • Mit Schulschluss wird der Klassenschlüssel in einen Briefkasten neben dem Schulbüro deponiert. (Realschule)
  • Morgens früh muss der Schlüsseldienst – oder eine Schülerin/ein Schüler, die/der schon um 7.30 Uhr in der Schule ist – den Schlüssel abholen. (Realschule)
    Am Gymnasium übernimmt das Aufschließen der Räume die Frühaufsicht.
  • Die Lehrpersonen der 2. und 4. Stunde sind dafür verantwortlich, dass der Klassenraum auch in den großen Pausen abgeschlossen ist. In der Regel sollte der Raum nach der 2. Stunde (Realschule) bzw. 3. Stunde (Gymnasium) gereinigt werden. Der Klassendienst und die Fachlehrkraft achten darauf, dass in Freistunden und nach Unterrichtsschluss das Licht gelöscht, die Fenster geschlossen werden und die Tür abgeschlossen ist. Nach Unterrichtsschluss werden zudem die Stühle hochgestellt.
  • Für Nachhilfe und Lernwerkstatt können frei zugängliche Plätze im Lernstudio, in der Pausenhalle und in der Cafeteria genutzt werden. Alternativ können nach Absprache mit den Stundenplanern eigens Räume zur Verfügung gestellt werden.

 

II. Pausenordnung / große Pause und Mittagspause

  • Grundsätzlich verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Gebäude, d.h. auch die Flure und Treppenhäuser sind in den Pausen frei zu halten.
    Auch die Lernstudios sind für Schülerinnen und Schüler der Sekundastufe I in den Pausen kein Aufenthaltsort.
    Ausnahmen:
    a) Die Oberstufenschülerinnen und –schüler dürfen sich in den Lernstudios, den Kursräumen im 3. Obergeschoss (außer A311) sowie in der Eingangshalle aufhalten, d.h., dass der Aufenthalt auf den Fluren sowie in den Treppenhäusern nicht gestattet ist.
    b) Regenpausen werden ausschließlich durch ein spezielles Klingelsignal angezeigt. In diesem Fall dürfen die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen bleiben.
  • Wenn Schülerinnen bzw. Schüler nach der 2. Stunde in einen Fachraum wechseln, müssen sie Jacken, Pausenbrot usw. mitnehmen. Es ist nicht möglich, zu Beginn der Pause diese Dinge erst aus dem Klassenraum zu holen. Umgekehrt ist es auch nicht möglich, Taschen und Bücher erst in den Fachraum zu bringen und danach in die Pause zu gehen. Das Problem der Mitnahme auch „lästiger“ Gegenstände auf den Schulhof lässt sich nicht lösen, betrifft die Schülerinnen und Schüler aber auch nur in vereinzelten Pausen.
  • Schülerinnen und Schüler, die in den Fachräumen des C-, D- oder F-Gebäudes Unterricht haben, warten vor Stundenbeginn an den jeweiligen Eingängen auf dem Schulhof und werden von ihren Fachlehrkräften abgeholt.

 

III. Cafeteria

  • Damit die Cafeteria als für alle einladender Ort der Begegnung erhalten bleibt, müssen alle darauf achten, ihre Plätze sauber zu hinterlassen. Den Anweisungen der Aufsichten und des Cafeteriapersonals ist Folge zu leisten.
  • Die Cafeteria ist in der 1. bis 4. Stunde vornehmlich als Aufenthaltsraum für die Oberstufe reserviert. In den Pausen ist der Verkaufsraum der Cafeteria allen Schülerinnen und Schülern zugänglich.

 

IV. Schulhof

  • Spielplatz und Schulhof der Grundschule und vor der Grundschule überdachte Bereiche gehören nicht zum Schulhof von Gymnasium und Realschule, sind also keine Aufenthaltsbereiche für Schülerinnen und Schüler beider Schulen, die Nutzung der Kickertische ist jedoch erlaubt.
  • Das Soccerfeld darf nur nach gesonderter Absprache genutzt werden.
  • Der Lehrerparkplatz und die Parkplatzzufahrt gehören nicht zum Schulhof und dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht betreten werden.

 

Diese Regelungen ergänzen die Hausordnung.

gez. C. Hildmann (Schulleiter des Gymnasiums)

gez. M. Kamp (Schulleiter der Realschule)

Liebe Eltern,

 

wir, das Team der BDKJ Jugendbildung gGmbH, möchten Ihnen hiermit unser pädagogisches Betreuungsangebot etwas ausführlicher vorstellen und Ihnen weitere Infos zum Ablauf der Anmeldung und zu unseren Angeboten geben.

 

Unser Betreuungsangebot ist beitragsfrei. Am Anfang des Schuljahres werden mit dem Anmeldeformular lediglich 5,- € als Materialkostenpauschale für das ganze Schuljahr eingesammelt. Weitere über das Schuljahr verteilte Angebote, wie z.B. Bowling, Bouldern in der Kletterhalle, o.ä., können zusätzliche Kosten verursachen. Die Teilnahme ist natürlich freiwillig. Die Kosten werden im Vorfeld per E-Mail angekündigt und das allgemeine Interesse abgefragt.

 

Unsere Betreuungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 12.55 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags bis 15.00 Uhr. Das Mittagessen ist von der Übermittagsbetreuung losgelöst und wird vom Team der Cafeteria angeboten und geregelt.

 

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, die Übermittagsbetreuung nach Ihrem individuellen Betreuungsbedarf, ganz flexibel zu planen und zu gestalten. Auf unserem Anmeldeformular finden Sie dazu eine Tabelle, in die Sie die Betreuungszeiten nach ihrem Bedarf und Ihren Wünschen eintragen können. Sie haben die Möglichkeit ihr Kind für alle und auch einzelne Wochentage, stundenweise, bei Bedarf und/oder als selbstständig anzumelden.

 

Anmeldungen, Absagen oder Änderungen sind immer tagesaktuell per E-Mail möglich. Sollten Sie also kurzfristige Änderungen haben, reicht es aus, wenn Sie uns eine kurze E-Mail zur An- oder Abmeldung Ihres Kindes für den jeweiligen Tag schicken.

 

Unser Angebot umfasst die Betreuung der angemeldeten Kinder beider Schulformen, die Hausaufgabenbetreuung, sowie ein umfangreiches Angebot zur Freizeitgestaltung und ausgiebig Spaß haben. Täglich betreuen zwei Betreuer*innen, eine BFD-Kraft und die Leitung der Übermittagsbetreuung, Tim Hagedorn, die angemeldeten Kinder.

 

Mit unserem Betreuungsangebot bieten wir allen Kindern, besonders der neuen 5. Klassen, Orientierung, Struktur und Sicherheit in der neuen Schule und den Herausforderungen des Schulalltags. Wir erleichtern ihnen mit unserer Unterstützung den Start an den Michaelsschulen und stärken so ihr Selbstbewusstsein.

 

In unserem Betreuungsraum haben die Kinder ein großes und buntes Spiele- und Kreativangebot zur Auswahl. Sie können ihre Freund*innen treffen und auch neue Kinder kennenlernen.

 

Für die Hausaufgabenbetreuung stehen uns drei Klassenräume zur Verfügung. Dort beantworten wir den Kindern Fragen zu den Hausaufgaben, geben ihnen Hilfestellung und achten auf eine ruhige Atmosphäre, sodass sie ihre Hausaufgaben in Ruhe und in eigenem Tempo unter unserer Aufsicht erledigen können.

 

Im Betreuungsalltag stellen wir den Kindern feste Zeitfenster zur Verfügung, in denen sie die Wahl haben, sich zwischen dem Essengehen in der Cafeteria, der Hausaufgabenbetreuung oder unseren Angeboten zur Freizeitgestaltung zu entscheiden. Dadurch steigern und unterstützen wir die Selbstständigkeit und die Eigenverantwortung der Kinder, rechtzeitig zu essen, ihre Hausaufgaben zu erledigen oder viel Spaß beim Spielen, Kreativsein usw. zu haben.

Im Miteinander unserer Gruppe werden wichtige soziale Kompetenzen geschult, die das Einhalten von festen Regeln, wie z.B. das Handyverbot auf dem ganzen Schulgelände während der Betreuungszeiten, beinhalten. Durch die Vermittlung christlicher Werte, in Aktionen und Projekten mit dem Schulpastoral Team und den Mitgliedsverbänden des Diözesanverbandes, ermöglichen wir den Kindern altersgerechte Glaubens- und Erfahrungsräume.

 

Die Anmeldung zur Übermittagsbetreuung erfolgt zum Anfang des neuen Schuljahres. Wir haben für alle Kinder einen Platz. Eine Voranmeldung für das kommende Schuljahr ist am jeweiligen Kennenlerntag der Schulen möglich. Unser Anmeldeformular erhalten Sie mit den weiteren Informationsmaterialien der Schulen am Kennenlernnachmittag. Außerdem steht es auf der Homepage der jeweiligen Schule zum Download bereit.

 

Die Anmeldung erfolgt dann ab dem ersten Schultag. Das Anmeldeformular wird mit den 5,- € bei Ankunft im Betreuungsraum durch uns eingesammelt. Alternativ wäre eine Abgabe bei den Klassenlehrer*innen möglich. Spätere Anmeldungen sind natürlich auch immer möglich.

 

Wir freuen uns auf unser Kennenlernen!

Ihr Team der Übermittagsbetreuung

 

 

Fächergruppe

I: D, M, E, Fach des Wahlpflichtunterrichts ab Kl. 7

II: alle übrigen Fächer

 

Ausgleich

Zensur mindestens 3. Eine 3 in Fächergruppe I ersetzt eine 3 in Fächergruppe II.

 

* Nachprüfung

  • In Klasse 6 ist grundsätzlich keine Nachprüfung möglich.
  • Ab Klasse 7 nur in einem Fach von 5 auf 4 möglich.
  • Auch möglich zur Erlangung eines Abschlusses oder einer Berechtigung (Q Vermerk) durch Verbesserung um eine Notenstufe, jedoch nicht in einem Fach der Prüfung im Abschlussverfahren
    am Ende der Klasse 10 (M, D, E).
  • Nicht zulässig zur Erreichung eines Ausgleichs.

Sie haben Anregungen oder Ideen, welche Themen wir zusätzlich mit aufnehmen sollen? Schreiben Sie uns gerne!